Hier finden Sie die Schulferien
→ Hessen Ferien
Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung Ihres Kindes nur in Ausnahmen möglich ist. Die Beurlaubung Ihres Kindes müssen Sie bei der Klassenlehrer/in mit Nennung der Gründe schriftlich beantragen.
Anträge auf Beurlaubungen vor und nach den Schulferien müssen mindestens 6 Wochen vorher bei der Schulleitung abgegeben werden.